Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen als allein maßgeblich an. Sie gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und TextCare Korrektorat/Lektorat Claudia Diekmann (nachfolgend „TextCare“ genannt).

Ein Vertrag kommt zustande, wenn TextCare den Auftrag schriftlich angenommen hat.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Dienstvertragsrecht Anwendung.

2 Leistungen

Das Korrektorat umfasst die Prüfung des Textes des Auftraggebers hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik und die Kennzeichnung der Korrekturen, sodass eine Nachvollziehbarkeit für den Auftraggeber möglich ist.

Das Lektorat beinhaltet die Leistungen des Korrektorats und bietet dem Auftraggeber darüber hinaus stilistische Verbesserungen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Verbesserungen sind, da es sich um Vorschläge handelt, vom Auftraggeber vor Übernahme in die endgültige Fassung des Textes zu prüfen. Eine inhaltliche/fachliche Überprüfung des Textes gehört nicht zum Leistungsumfang.

Als Grundlage dienen, soweit nicht anders vereinbart, die aktuellen DUDEN-Bände.

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der durch TextCare bearbeiteten Texte verantwortlich. Bei begründetem Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten ist TextCare berechtigt, den Auftrag zurückzugeben. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.

3 Preise

Die Preise für die Korrektorats- und Lektoratsdienstleistung bestimmen sich nach den Preislisten von TextCare zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Ist von Seitenpreisen die Rede, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Zeichen, also insgesamt 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Die Lieferung gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, wenn sie per E-Mail versendet wird. Die mit der Lieferung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

Wird seitens des Auftraggebers ein fixer Liefertermin gewünscht, ist dies mit TextCare abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren. Damit der Liefertermin von TextCare eingehalten werden kann, ist ein rechtzeitiger (gemäß einem zwischen Auftraggeber und TextCare schriftlich vereinbarten Termin) Eingang der Unterlagen und zur Auftragsdurchführung benötigter Informationen bei TextCare durch den Auftraggeber sicherzustellen. Ist dies nicht gegeben, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Sind Lieferverzögerungen absehbar, ist TextCare zur unverzüglichen Information des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber ist in dem Fall berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen. Bis dahin von TextCare erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

Im Fall der höheren Gewalt hat TextCare den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Sowohl TextCare als auch der Auftraggeber können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin von TextCare erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.

5 Haftung

TextCare haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aufgrund einer fehlerhaften Korrektur haftet TextCare nicht.

TextCare verpflichtet sich, die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen, TextCare kann jedoch eine hundertprozentige Fehlerfreiheit nicht garantieren. Der Auftraggeber hat bei nachweislichen Mängeln der Korrektoratsleistung das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Mängel, d. h. Fehler hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik, müssen vom Auftraggeber gegenüber TextCare detailliert in schriftlicher Form innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung nachgewiesen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung als vom Auftraggeber genehmigt.

Änderungen im Rahmen des Lektorats verstehen sich immer als Verbesserungsvorschläge. Sie bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

Beim Versand per E-Mail oder Brief haftet TextCare nicht für den unberechtigten Zugriff Dritter oder andere Schäden, wie z. B. Datenverlust.

Alle Schadenersatzansprüche gegen TextCare sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

Hat TextCare eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

6 Zahlung

TextCare sendet dem Auftraggeber die Rechnung für die erbrachten Leistungen per Post oder per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.

TextCare ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Privatpersonen können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

7 Vertraulichkeit

TextCare verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.

TextCare ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der bearbeiteten Texte anzulegen und diese aufzubewahren.

8 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Eventuelle Sondervereinbarungen zu diesen Bedingungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.